Platzregeln
In Ergänzung der in den Golfregeln und Decisions festgelegten Bestimmungen gilt für den Bereich der Golfplätze des Golf – und Landclubs Schloss Liebenstein e.V.:
1. Ausgrenzen (Regel 27)
- Aus ist durch weiße Pfosten und/oder Linien gekennzeichnet.
- Aus ist jenseits der platzseitigen Kante der Straße für folgende Spielbahnen:
Gelber Platz: Links von der Bahn 9,
hinter dem Grün 9 (platzseitige Kante des Tartan- bzw. Pflasterweges
und der asphaltierten Fläche des Parkplatzes)
Blauer Platz: Hinter dem Grün 6, 7, 9
Die platzseitige Kante der Mauer an der Bahn 4 Blau bildet die Ausgrenze.
Roter Platz: Links von den Bahnen 4, 5, 6 und 9.
2. Wasserhindernisse (Regel 26)
- Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfosten / Bodenplatten und / oder gelbe Linien gekennzeichnet.
- Seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfosten / Bodenplatten und/oder rote Linien gekennzeichnet.
3. Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25-1)
- Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle gekennzeichnet, von dem nicht gespielt werden darf!
- Ungewöhnlich beschaffener Boden ist durch weiße Einkreisungen gekennzeichnet von dem gespielt werden kann!!!
- Alle sichtbar mit Kies oder Sand gefüllten Drainagegräben gelten als Boden in Ausbesserung, von dem gespielt werden darf.
- Erleichterung von Behinderung der Standposition durch Mäusegänge (Laufspur eines Erdgänge grabenden Tiers) darf NICHT in Anspruch genommen werden.
4. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)
- Alle Wege mit künstlicher Oberfläche. Bachübergänge an Rot 6 und Blau 2.
- Rote und gelbe Bodenplatten zur Kennzeichnung von Wasserhindernissen.
- Die zum Schutz gegen Wildschweine aufgestellten Elektrozäune.
5. Stromleitung
- Trifft ein Ball eine Stromleitung , so MUSS der Schlag ignoriert und straflos wiederholt werden.
Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
Lochspiel – Lochverlust / Zählspiel – 2 Schläge
Hinweise:
1. Signale für Spielunterbrechung (Regel 6-8)
1 Sirenenton (lang) – Spielabbruch
2 Sirenentöne (kurze) – Wiederaufnahme
Die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung (Regel 6-8 a II).
2. Einreichen der Zählkarten:
Unverzüglich, gemäß Regel 6-6 b im Clubsekretariat.
3. Entfernungsangaben bis Grünanfang:
- Durch eingelassene Bodenmarkierungen auf dem Fairway und
- durch grüne Pfosten an beiden Fairwayrändern:
200 m: gelbe Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit 3 weißen Streifen
150 m: rote Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit 2 weißen Streifen
100 m: weiße Bodenmarkierungen und grüne Pfosten mit einem weißen Streifen
- Par 3-Löcher: Entfernungen bis Grünanfang stehen auf den Abschlagtafeln
4. Blitzschutzhütten:
- gelber Course: Abschlag 3, 8 und 5
- roter Course: Abschlag 1 und 4, Fairwayrand Bahn 7
- blauer Course: Abschlag 5, rechts vom Grün 7
5. Elektronische Messgeräte:
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- Zugelassen ist die Benutzung von elektronischen Messgeräten, die ausschließlich in der Lage sind Entfernungen (keine Höhenunterschiede oder sonstiges) zu messen, bei vom GC Liebenstein ausgeschriebenen Turnieren (vorgaben- und nicht vorgabenwirksam).