Die Wettspiele – wenn nicht anders in der Ausschreibung erwähnt – werden grundsätzlich nach den Wettspielbedingungen, sowie den Vorgabe – und Spielbedingungen des DGV ausgerichtet, die hier nachfolgend auszugsweise wiedergegeben werden.
Die Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
A. Generelle Spielbedingungen
1. Regeln/ Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des DGV.
Desweiteren gelten die Platzregeln des Golf- und Landclub Schloß Liebenstein e.V., sowie die am Spieltag ggf. am schwarzen Brett aushängenden Sonderregelungen.
2. Der Ball
Regel 5-1 Anmerkung.
3. Abspielzeit
Bei Startverspätung gilt Regel 6-3 und Anmerkung.
4. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Hat die Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren oder hat
Sie mehr Zeit als die vorgegebene Richtzeit benötigt, wird wie folgt verfahren:
Lochspiel:
1. Verstoß – Lochverlust/Strafe für weiteren Verstoß = Disqualifikation
Zählspiel:
1. Verstoß = 1 Schlag
2. Verstoß = 2 Schläge
3. Verstoß = Disqualifikation
5. Spielunterbrechung; Wiederaufnahme des Spiels
Es gilt grundsätzlich Regel 6-8 und Anmerkung.
6. Üben / Nachputten
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Loches ausführen.
Regel 7 – 2 Anmerkung 2.
Strafe für Verstoß: 2 Schläge
7. Caddie / Elektrische Golfkarren
Regel 6-4. und Decision 33-1 /11.
8. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen
9. Elektronische Messgeräte
Zugelassen ist die Benutzung von elektronischen Messgeräten, die ausschließlich in der Lage sind Entfernungen (keine Höhenunterschiede oder sonstiges) zu messen, bei vom GC Liebenstein ausgeschriebenen Turnieren (vorgaben- und nicht vorgabenwirksam).
B. Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen
1. Ausschreibung
Die vom Club für die Saison geplanten Wettspiele werden im Jahresspielplan veröffentlicht.
Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung oder die vor Durchführung am Schwarzen Brett angeschlagene Ausschreibung verbindlich.
Aus ihr geht hervor:
2. Meldeliste
Gleichzeitig mit der Ausschreibung (2 Wochen vor dem Wettspiel) wird am Schwarzen Brett und im Onlineportal des Golfclubs eine Nennliste zum Aushang gebracht, in die sich Bewerber mit Mitgliedernummer, Name, Vorname und Spielvorgabe eintragen.
Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub ein.
3. Startliste
Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist
In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluß (gem. Spiel- und Wettspielordnung des DGV) noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.
4. Teilnehmer
Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für
5. Zählkarte
Die persönliche Zählkarte muß im Clubsekretariat abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6. dort wieder unverzüglich abgegeben werden.
6. Stechen / Preise
Bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe (Brutto) ist für die Platzierung das anteiligeBrutto der letzten 18 Löcher ( bei Doppelrundenturnieren) bzw. 9,6,3 Löcher oder das letzteLoch entscheidend.
Für Zählwettspiele mit Vorgabe wird analog verfahren, wobei hier das Teil-Netto berücksichtigt wird.
Bei Wettspielen mit „Kanonenstart „oder mit Start am 1. und 10. Abschlag sind bei gleicher Brutto – und Netto – Schlagzahl das Teil-Netto mit anteiliger Vorgabe der Löcher mit den Schwierigkeitsgrad (1,18,3,16,5,14,7,12,9) entscheidend. Bei weiterem Gleichstand (1,18,3,16,5,14) usw. Bei fortgesetzt gleichem Ergebnis entscheidet das Los.
Bei Loch- Wettspielen findet im Anschluß an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt (im Vorgaben- Lochspiel mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher). Ein „Sudden Death“ beginnt immer in der normalen Spielfolge an dem Abschlag, an dem das Turnier für die Gegner begann.
Ein Bewerber kann durchaus mehrere Preise aus einem Wettbewerb gewinnen, sofern die Ausschreibung keine diesbezügliche Sonderregelung enthält.
7. Wettspielleitung
Die Spielleitung, ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
Sie kann im Zuge dieser Aufgabe
Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.
8. Regelentscheidungen durch die Spielleitung
Sofern nicht durch Platzrichter entschieden wurde, entscheidet die Spielleitung über strittige Fälle nach Regel 34-3.
Einsprüche, die Auswirkung auf das Ergebnis haben, müssen bis spätestens 30 Minuten nachdem der letzte Wettspielteilnehmer das 18. (bzw. 9.) Grün verlassen hat eingebracht werden. (Ausgenommen: Einspruch nach Regel 34-1.b.)
9. Beendigung von Wettspielen (Regeln 34-1)
Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bekannt gegeben hat.
10. Ergebnisliste
Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden am Schwarzen Brett veröffentlicht.
Änderungen dieser Wettspielordnung bzw. der jeweiligen. Ausschreibung sind bis zum 1. Start der Spielleitung vorbehalten.
Ausnahme: Vorgabewirksamkeit.
Bürozeiten Sekretariat
Mo. – So. 09:00 - 18:00
Telefon +49(0)7133/9878-0
E-Mail: info@gc-sl.de